Übersicht Koscher

Koscher: Kosher ist hebräisch und bedeutet rein

  • „Trauben werden erst ab dem 4. Jahr geerntet. Damit kann der Rebstock kräftig werden kann, bevor er geerntet wird.
  • Der gesamte Herstellungsprozess steht unter Aufsicht eines Rabbinats. Damit ist eine Qualitätskontrolle und Einhaltung der jüdischen Speisegesetze von Ernte bis Abfüllung durch beauftragte Mashgiachs gewährleistet.
  • Die Vergärung findet nur durch die natürliche Hefe der Traubenschalen statt.
  • Zugabe von Enzymen, Bakterien, Stierblut, Gelatine und Reinzuchthefe ist unzulässig.
  • Die Herstellung obliegt Juden, die den Shabbat einhalten. Dies führt dazu, daß in Israel nicht-orthodoxe Weinmacher selbst keine Hand anlegen dürfen.
  • Geräte zur Herstellung von kosherem Wein dürfen nicht anderweitig verwendet werden
  • Alle Geräte werden gründlichst gereinigt gehalten
  • Alle 7 Jahre, dem Shabbatjahr, ruht der Weinstock zur Regeneration, gilt für alle Winzereien im heutigen Israel.
  • Mindestens 1% der Weinerzeugung wird zugunsten der Armen abgegeben und darf nicht verkauft werden.“

Quelle: Zohner-Nassi, Koschere Weine

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